Überflutungsflächen
Leistungsbeschreibung
Das Umweltamt hat für
- den Asbach (offener Gewässerabschnitt zwischen „Bad Hersfelder Straße“ bis zum Auslauf des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) Asbach am Paradies)
- den Tröbsdorfer Bach (offener Gewässerabschnitt zwischen Mündung Asbach bis Auslauf „Gewässerverrohrung“ Tröbsdorfer Bach)
- den Lottenbach (Beginn der Damaschkestraße bis zum Einlauf in die Verrohrung in der Jahnstraße)
und
- den Kirschbach (Höhe Grundstück Kirschbachtal 1 bis zur Mündung in den Lottenbach an der Forellenzuchtanlage)
berechnen lassen, welche Flächen bei einem 20-jährigen (HQ20), 50-jährigen (HQ50) und 100-jährigen (HQ100) Abflussereignis überschwemmt werden würden. Es handelt sich hierbei nicht um amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiete nach Wasserrecht. Die Karten entfalten auch nicht die Rechtswirkung eines Überschwemmungsgebietes. Sie dienen der Information der Anlieger um mögliche Maßnahmen zum Eigenschutz planen zu können. Die Karten, die auch die zu erwartenden Wassertiefen enthalten, sind unter den unten aufgeführten Links einsehbar.
Bei der Planung von Maßnahmen zum Eigenschutz ist durch die Anlieger im betrachteten Gewässerabschnitt jedoch zu beachten, dass Maßnahmen im Uferbereich (10 m bzw. 5 m Streifen ab Böschungsoberkante) unbedingt mit der unteren Wasserbehörde abzustimmen und von dieser zu genehmigen sind. Die untere Wasserbehörde steht hier gern beratend zur Seite.
Zu den Plänen:
Asbach Tröbsdorfer Bach Lottenbach und Kirschbach