Über Weimar

Stadtratswahl

Spätestens am 58. Tag vor der Wahl zum Stadtrat ruft der Wahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Nach dem Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wird der Stadtrat auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. In Weimar dürfen mit jedem Wahlvorschlag maximal 42 Bewerber aufgestellt werden, was der Zahl der zu wählenden Gemeinderatsmitglieder bzw. Stadträte entspricht.

Liegt nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag vor, so findet eine Mehrheitswahl statt. Bei der Vorlage mehrerer Wahlvorschläge wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Näheres dazu regeln die §§ 19 und 21 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes.

Die Amtszeit beginnt am ersten Tag des auf den Wahltag folgenden nächsten Monats.

Die Wahlen der Gemeinderatsmitglieder finden in jedem fünften Jahr in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli an einem Sonntag statt. Der genaue Termin wird spätestens drei Monate vor dem Tag der Wahl von der Landesregierung festgesetzt.


Wahltermin 2024:

26. Mai 2024