Über Weimar

Ortsteilbürgermeisterwahl

Die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der dreizehn Ortsteile der Stadt Weimar wählen einen ehrenamtlichen Ortsteilbürgermeister/eine Ortsteilbürgermeisterin.

Es gelten die Bestimmungen für den ehrenamtlichen Bürgermeister in § 24 des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG).

Ortsteilbürgermeister werden zugleich mit den Gemeinderatsmitgliedern, also den Ortsteilratsmitgliedern gewählt. Die Amtszeit beginnt und endet mit der gesetzlichen Amtszeit des Gemeinderates und dauert demzufolge fünf Jahre.


Wahltermine 2024:

  • 26. Mai 2024
  • mögliche Stichwahl 09. Juni 2024