Über Weimar

Oberbürgermeisterwahl

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar wählen alle sechs Jahre ihren Oberbürgermeister oder ihre Oberbürgermeisterin.

Auf Grundlage des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG)  wird auf die Dauer von sechs Jahren der Bürgermeister/die Bürgermeisterin – in Weimar der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin – gewählt.

An der Wahl kann teilnehmen, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat.


Wahltermine 2024:

  • 26. Mai 2024
  • mögliche Stichwahl 09. Juni 2024