Oberbürgermeisterwahl
Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar wählen alle sechs Jahre ihren Oberbürgermeister.
Auf Grundlage des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG) wird auf die Dauer von sechs Jahren der Bürgermeister – in Weimar der Oberbürgermeister – gewählt.
Am 15. April 2018 öffneten sich um 08:00 Uhr die Türen der Wahllokale für den Urnengang der Wähler/innen. Bis 18:00 Uhr hatten die Wähler/innen die Möglichkeit, einem der Kandidaten ihre Stimme zu geben.
Das Wahlrecht wurde unter anderem dahingehend modifiziert, dass das bisherige Mindestalter für die Wahlberechtigung von 18 Jahren herabgesetzt wurde: An der Wahl konnte nun bereits teilnehmen, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hatet.
Der Kandidat Peter Kleine erhielt im ersten Wahlgang 60,3 % der Stimmen und damit die absolute Mehrheit. Er ist der Nachfolger vom bisherigen Oberbürgermeister Stefan Wolf. Die Amtszeit des neugewählten Oberbürgermeisters der Stadt Weimar begann am 01. Juli 2018.