Über Weimar

Oberbürgermeisterwahl

Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weimar wählen alle sechs Jahre ihren Oberbürgermeister.

Auf Grundlage des Thüringer Kommunalwahlgesetzes (ThürKWG)  wird auf die Dauer von sechs Jahren der Bürgermeister – in Weimar der Oberbürgermeister – gewählt.

Am 15. April 2018 öffneten sich um 08:00 Uhr die Türen der Wahllokale für den Urnengang der Wähler/innen. Bis 18:00 Uhr hatten die Wähler/innen die Möglichkeit, einem der Kandidaten ihre Stimme zu geben.  

Das Wahlrecht wurde unter anderem dahingehend modifiziert, dass das bisherige Mindestalter für die Wahlberechtigung von 18 Jahren herabgesetzt wurde: An der Wahl konnte nun bereits teilnehmen, wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hatet.

Der Kandidat Peter Kleine erhielt im ersten Wahlgang 60,3 % der Stimmen und damit die absolute Mehrheit. Er ist der Nachfolger vom bisherigen Oberbürgermeister Stefan Wolf. Die Amtszeit des neugewählten Oberbürgermeisters der Stadt Weimar begann am 01. Juli 2018.