Umwelt und Klimaschutz

Information der Öffentlichkeit über Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm

LärmkarteLärmkarteLärmkarte

Mit der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein verbindliches Konzept zur Verminderung der Lärmbelastung der Bevölkerung vorgegeben. Entsprechend der nationalen Gesetzgebung zur Umgebungslärmrichtlinie im sechsten Teil des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, ist die Stadt Weimar verpflichtet, den bestehenden Lärmaktionsplan regelmäßig zu überprüfen und erforderlichenfalls fortzuschreiben.

Grundlage dafür ist die regelmäßig wiederkehrende Kartierung der Lärmsituation für alle Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Über die Ergebnisse ist die Öffentlichkeit zu informieren. Die gemäß der Verordnung über die Lärmkartierung – 34. BImSchV erstellten Lärmkarten für die Stadt Weimar können ab sofort auf der Internetseite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter https://www.tlubn.thueringen.de/kd/ eingesehen werden. Dort sind die Lärmkarten zum Straßenverkehrslärm getrennt für den 24 Stunden „Tag-Abend-Nachtzeitraum“ (LDEN – Index) und den 8 Stunden Nachtzeitraum (LNIGHT – Index) interaktiv einsehbar. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf der Anliegenseite zum Lärmaktionsplan unter Weimar - Lärmaktionsplan.