Bürgerservice

04. Fotos und Urheberrecht

Mit der Bereitstellung von Fotos willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen durch die Stadt Weimar zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein. Wird die Stadt Weimar bei Verwendung des Fotos wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, so verpflichten Sie sich, die Stadt bei einer möglichen Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sie im Übrigen von Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Die Stadt Weimar wird Sie unverzüglich bei einer Inanspruchnahme unterrichten und Sie einbeziehen.

Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht.