Bürgerservice

Bauen - Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage

Leistungsbeschreibung

Für die baugenehmigungsfrei gestellte Nutzungsänderung einer Anlage benötigen Sie eine Genehmigungsfreistellung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Nutzungsänderung baulicher Anlagen

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben eingereicht werden müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Widerspruch, Klage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen