Bürgerservice

Bauen - Anzeige eines Wechsels des Bauleiters

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr müssen Sie den Wechsel des Bauleiters während der Bauausführung der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Wechsel schriftlich mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Wechsel unverzüglich mitteilen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen