Bürgerservice

Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.

Verfahrensablauf

Als Bauherr müssen Sie die erforderlichen Unterlagen bei der Gemeinde einreichen.

Die Gemeinde legt die Unterlagen unverzüglich der unteren Bauaufsichtsbehörde vor, soweit sie nicht selbst Bauaufsichtsbehörde ist.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an untere Bauaufsichtsbehörde.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Genehmigungsfreistellung für die Änderung an Gebäuden und anderen baulichen Anlagen.

Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche weiteren Unterlagen Sie für die Genehmigungsfreistellung der Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Klage, Widerspruch

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an das Bauamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, um Auskunft zu erhalten, welche Anträge und Formulare Sie für eine Genehmigungsfreistellung einreichen müssen.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen