Bürgerservice

Bauen - Anzeige des Bauleiters

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen