Bauen - Anzeige des Bauleiters
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Verfahrensablauf
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
Ein Service des Landes Thüringen