Bürgerservice

Bauen - Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung/ des Bauvorbescheids

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihnen eine gültige Baugenehmigung vorliegt, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten bald länger als 2 Jahre unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung auch wiederholt beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde zuständig für die Entscheidung über die Verlängerung der Baugenehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung

Geben Sie in Ihrem Antrag an, auf welche konkrete Baugenehmigung sich Ihr Antrag bezieht.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Baugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen