Bürgerservice

Bauen - Antrag auf Nachabnahme eines Fliegenden Baus

Leistungsbeschreibung

Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die dazu geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Das können zum Beispiel Fahrgeschäfte, Zelte und ähnliche bauliche Anlagen sein.

Wenn Sie einen fliegenden Bau in Gebrauch nehmen wollen, müssen Sie eine sogenannte Gebrauchsabnahme durch die zuständige Behörde durchführen lassen. War die Gebrauchsabnahme wegen Mängeln nicht möglich, ist nach Beseitigung der Mängel eine Nachabnahme durchzuführen.

An wen muss ich mich wenden?

In Thüringen ist die untere Bauaufsichtsbehörde für die Nachabnahme Fliegender Bauten zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Anzeige zur Gebrauchsabnahme

Prüfunterlagen wie zum Beispiel Prüfbuch des fliegenden Baus 

Lageplan

Bestuhlungsplan 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gebrauchsabnahme ist jeweils für die angezeigte Dauer der Aufstellung gültig. 

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und weitere Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Zur Abnahme ist ein Vorort-Termin erforderlich.

Ein Service des Landes Thüringen