Bürgerservice

Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung

Leistungsbeschreibung

Die Bearbeitung eines Bauantrags in der Bauaufsichtsbehörde benötigt eine gewisse Bearbeitungszeit. Um bereits vor dem Erteilen einer Baugenehmigung mit dem Bau beginnen zu können, können Sie eine Teilbaugenehmigung zu beantragen. Diese ermöglicht es Ihnen, beispielsweise bereits eine Baugrube herzustellen oder einzelne Bauteile oder Bauabschnitte umzusetzen. Hierzu müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Teilbaugenehmigung stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Der zugrunde liegende Bauantrag muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich hierfür an die untere Bauaufsichtsbehörde. Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

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