Bürgerservice

Bauen - Antrag auf Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Teilbaugenehmigung, wenn Sie vor der eigentlichen Baugenehmigung mit der teilweisen Änderung von baulichen Anlagen beginnen möchten.

Dafür müssen Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Der Bauantrag muss vollständig alle Änderungen enthalten, die für eine Teilbaugenehmigung beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag (per Onlineservice oder schriftlich), falls noch nicht zum Bauantrag eingereicht:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte 
  • Lageplan
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung

Bitte erfragen Sie in Ihrer zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Thüringer Baugebührenverordnung erhoben.

Auskunft erteilt die zuständige untere Baubehörde.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an die zuständige untere Baubehörde.

Einige Behörden stellen Formulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen