Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
Verfahrensablauf
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde vor Ort oder online.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare und weitere Unterlagen vor Ort mitzubringen oder in einem Online Portal hochzuladen sind.
- Die Unterlagen werden geprüft.
- Bei Erfüllen aller Voraussetzungen geht Ihnen die Bestätigung der Anzeige der Nutzungsaufnahme zu.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Voraussetzungen
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formular für die Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bescheinigung über die Bauausführung, gegebenenfalls Standsicherheit, Brandschutz
- Bescheinigung des Schornsteinfegers über die sichere Benutzung von Abgasanlagen
- Baugenehmigungsdaten
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob weitere Unterlagen notwendig sind.
Welche Gebühren fallen an?
Es entfallen Gebühren nach Thüringer Baugebührenverordnung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Bearbeitungsdauer
Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde über die Bearbeitungszeit.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Online dienst für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Ein Service des Landes Thüringen