Bürgerservice

Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Ein Service des Landes Thüringen