Bürgerservice

Hortbesuch von einem / mehreren Kindern Abmeldung

Leistungsbeschreibung

Sofern die Betreuung Ihres Kindes im Schul- und Ferienhort nicht mehr erforderlich ist, sollten Sie das Kind abmelden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Abmeldung schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

Kinder in Hortbetreuung

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftliche Mitteilung (formlos)

Welche Gebühren fallen an?

kostenlos

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Abmeldung bis spätestens zum 20. des laufenden Monats einreichen. Erfolgt die Abmeldung zu einem späteren Zeitpunkt wird die Personalkostenbeteiligung auch für den Folgemonat in voller Höhe fällig.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Nein

Was sollte ich noch wissen?

Ein Service des Landes Thüringen