Hortbesuch ändern
Leistungsbeschreibung
Sie können Änderungen in Bezug auf die persönlichen Angaben Ihres Kindes und/oder von Ihnen, der familiären Situation oder der erforderlichen Betreuungszeiten melden.
Verfahrensablauf
Die Änderung zur Hortbetreuung müssen Sie schriftlich der zuständigen Stelle mitteilen. Nachdem die Änderungsmitteilung geprüft wurde, erhalten Sie von der Hortgebührenstelle gegebenenfalls einen Bescheid mit den neu festgesetzten Hortgebühren.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Hortgebührenstelle des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Voraussetzungen
Kinder in Hortbetreuung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- schriftliche Mitteilung (formlos)
- gegebenenfalls Einkommensnachweise
Welche Gebühren fallen an?
Sie werden an den Hortgebühren beteiligt, die sich aus Personal- und Sachkosten zusammensetzen. Weitere Informationen sind in der Leistungsbeschreibung „Gebühren für den Hortbesuch ermitteln lassen“ zu finden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Nein
Ein Service des Landes Thüringen