Straßenschaden zur Beseitigung melden
Leistungsbeschreibung
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Verfahrensablauf
Sie melden einen Schaden an einer Straße. Der Ablauf im Hintergrund ist wie folgt: Klärung Zuständigkeit des Baulastträgers, anschließend erfolgt eine erste Besichtigung und Kontrolle vor Ort durch die Mitarbeiter der Streckenkontrolle. Die Schäden werden erfasst, die voraussichtlichen Kosten für die Instandsetzung ermittelt. Nach Abstimmung mit den Vorgesetzen erfolgt die Beauftragung der Leistung an Dritte. Die Straßenbauverwaltung überwacht und nimmt die Leistung ab.
Mehrstufiges Verfahren: Meldung, Schadensaufnahme, Reparatur durch Dritte, Kontrolle und Abnahme durch TLBV
Voraussetzungen
Die Baulast für die betroffene Straße muss beim Land Thüringen, bzw. bei der Bundesrepublik Deutschland liegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Genauer Standort des Schadens, Ort, Straßenname mit Hausnummer, Beschreibung des Straßenschadens, evtl. Foto
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Besichtigung und Aufnahme des Schadens 2 Wochen, Reparatur bis zu 4 Wochen.
Rechtsbehelf
nicht vorhanden.
Anträge / Formulare
Keine
- Onlineverfahren möglich: in Vorbereitung.
Was sollte ich noch wissen?
Landratsämter und kommunale Verwaltungen je nach Baulast
Spezielle Hinweise entlang Bundes-, Landes- und Kreisstraßen:
Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr
Ein Service des Landes Thüringen