Wilden Müll zur Entsorgung melden
Leistungsbeschreibung
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen oder entlang von Straßen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Wilden Müll zur Entsorgung in Weimar melden
Für die Meldung illegaler Abfallablagerungen im Stadtgebiet nutzen Sie bitte den Mängelmelder der Stadt Weimar.
Alternativ können Sie Umweltbeeinträchtigungen durch wilden Müll auch über die App "Meine Umwelt" thüringenweit melden.
Sowohl in der App, als auch im Mängelmelder wird Ihre Meldung an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Die App " Meine Umwelt" steht im Play Store (Android) und im App Store (iOS) kostenfrei zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen zur App und die Links zum Download finden Sie auf dieser Seite des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung des Fundortes (Adressangabe, Ortsbeschreibung oder wenn möglich Koordinaten)
- Beschreibung der Verunreinigung (Art des Müll und Menge)
- gegebenenfalls Fotos des Müll und des Fundortes