Bürgerservice

Sondernutzung von Straßen - Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte beantragen

Leistungsbeschreibung

Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.

Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

Spezielle Hinweise: Sondernutzung von Straßen - Gehwegüberfahrten Zustimmung zur Änderung oder Herstellung durch Dritte beantragen ( Weimar )

Mehr Informationen erhalten Sie unter der Leistung:: Sondernutzung von Straßen- Grundstückszufahrten/-zugänge, Veränderungen des Gehweges

An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Das können sein Straßenverkehrsamt, Ordnungsamt, Straßenbaubehörde, Bürgerbüro.

Voraussetzungen

Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.

Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges entstehen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Einige Ämter stellen Antragsformulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Ein Service des Landes Thüringen