Fahrerlaubnis - Schlüsselzahl 96 oder Schlüsselzahl 196 für die Klasse B beantragen
Leistungsbeschreibung
Mit der Schlüsselzahl B96 dürfen Sie Kraftfahrzeuge der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen. Die zulässige Gesamtmasse darf dabei 3.500 kg überschreiten, aber 4.250 kg nicht übersteigen.
Die Schlüsselzahl B196 erlaubt Ihnen das Führen von Krafträdern (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum. Die Motorleistung darf dabei bei nicht mehr als 11 kW liegen. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht übersteigen.
Für den Erhalt dieser Schlüsselzahlen müssen Sie jeweils eine Fahrerschulung absolvieren, welche in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) festgelegt ist.
Voraussetzungen
Für die Schlüsselzahl 96 (Anhänger):
Sie müssen mindestens 18, im Falle des begleitenden Fahrens 17 Jahre alt sein.
Sie müssen eine Fahrerschulung von mindestens 7 Stunden absolviert haben und nachweisen können (mindestens 2,5 Stunden theoretische Schulung, mindestens 3,5 Stunden praktische Schulung).
Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B sein oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.
Für die Schlüsselzahl 196 (Leichtkraftrad):
Sie müssen mindestens 25 Jahre alt sein.
Sie müssen mindestens 5 Jahre im Besitz der Klasse B gewesen sein.
Sie müssen mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten (mindestens 4 Unterrichtseinheiten Theorie und 5 Unterrichtseinheiten Praxis) absolvieren und nachweisen können.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Antrag auf Eintragung einer Schlüsselzahl
Bescheinigung über die Teilnahme an der jeweiligen Fahrerschulung
gültiger Führerschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der B 196 - Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf 1 Jahr nicht überschreiten.
Anträge / Formulare
Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.
Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet
Was sollte ich noch wissen?
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.
Ein Service des Landes Thüringen