Bürgerservice

Fahrerlaubnis - Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen (bis 45 km/h).

Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 11 kW Leistung sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW führen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet sind, führen.

Mit der (großen) Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.

Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.

Um die Fahrerlaubniserweiterung zu erhalten, müssen Sie eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen.

Für den (Stufen-)Aufstieg von der Klasse A1 auf A2 bzw. A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Sie müssen eine Fahrerlaubnis besitzen.

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.

Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.

Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.

Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Zeugnis/Gutachten eines Augenarztes (darf bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein)

Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis

Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)

gültiger Führerschein

Angaben zur Fahrschule

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die theoretische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle (DEKRA) bestanden sein.

Die praktische Prüfung muss innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet

Unterstützende Institutionen

Fahrschulen

Ein Service des Landes Thüringen