Bürgerservice

Fahrerlaubnis - Anhängerklasse E beantragen

Leistungsbeschreibung

Mit der Fahrerlaubnisklasse B können Sie Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg transportieren. Wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht überschreitet, darf die zulässiger Gesamtmasse des Anhängers auch mehr als 750 kg betragen.

Mit der Fahrerlaubnisklasse BE hingegen können Sie einen Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 750 kg an Ihr Fahrzeug koppeln. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers darf 3.500 kg nicht überschreiten.

Um die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Anhängerklasse E zu beantragen, müssen Sie bereits eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für die Fahrerlaubnis erfüllen. Bei der Erweiterung auf die Klasse BE müssen Sie nur eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes.

Voraussetzungen

Sie müssen eine deutsche Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllen.

Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben.

Sie müssen das erforderliche Mindestalter von 18 Jahren für die Klassen B und BE erreicht haben (oder 17 Jahre beim Begleiteten Fahren).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))

aktuelles Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sogenanntes biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen

Antrag auf Erweiterung der Fahrerlaubnis

Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

Nachweis über Schulung in Erster Hilfe (sofern nicht bereits der Fahrerlaubnisbehörde nachgewiesen)

gültiger Führerschein

Angaben zur Fahrschule

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach der gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.

Was sollte ich noch wissen?

Die Fahrerlaubnisklasse BE kann auch im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahre erworben werden.

Neben der Fahrerlaubnisklasse B und der Fahrerlaubnisklasse BE gibt es als „Zwischenvariante“ die Schlüsselzahl B96:

Wenn Sie ein Fahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg führen möchten und die zulässige Gesamtmasse dieser Kombination dadurch mehr als 3.500 kg beträgt (bis max. 4.250 kg), kann dies mittels Schlüsselzahl 96 erfolgen.

Unterstützende Institutionen

Fahrschulen

Ein Service des Landes Thüringen