Bürgerservice

Ausstellen einer Eheurkunde

Leistungsbeschreibung

Das Standesamt stellt Ihnen Urkunden und beglaubigte Auszüge aus den Eheregistern aus.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Auszugs aus dem Eheregister.

Das Standesamt stellt nach Prüfung der Berechtigung die Urkunde oder den beglaubigten Auszug aus dem Register aus.

 

Zuständige Stelle

Das Standesamt, bei dem die Ehe geschlossen wurde.

Voraussetzungen

  • Sie als antragstellende Person müssen selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
  • Ebenfalls antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren, Abkömmlinge oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Welche Gebühren fallen an?

Eine Eheurkunde für private Zwecke kostet 10,00 €.

Ein Service des Landes Thüringen