Bürgerservice

Bildung und Teilhabe

Leistungsbeschreibung

Was ist das Bildungspaket?
Seit dem 1. April 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Zu diesem Zweck können Sie bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.

Einen Überblick über die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (Bildungspaket) finden Sie auf dieser Seite. Weitergehende Informationen finden Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (u.a. www.bildungspaket.bmas.de)

Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe , (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter bzw. bei voller Erwerbsminderung) Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen im Bereich Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.

Was enthält das Bildungspaket?
Zum Bildungspaket gehören:

  • Teilnahme an eintägigen und mehrtägigen Tagesausflügen, die von den Schulen oder Kitas organisiert werden
  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder den Schulranzen
  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen. Voraussetzung ist, dass die Kosten tatsächlich erforderlich sind und nicht bereits von anderer Stelle übernommen werden.
  • Lernförderung für Schülerinnen und Schüler, bei denen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und durch die Lernförderung die wesentlichen Lernziele voraussichtlich erreicht werden können
  • Mittagessen für Kinder die Kitas und Schulen besuchen, an denen regelmäßig warme Mahlzeiten angeboten werden 
  • Teilhabe an Kultur, Sport und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, das heißt zum Beispiel für Aktivitäten wie Mitgliedsbeiträge für den Fußballverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe aber auch für Kino- oder Theaterbesuche u.a.

Welchen Umfang hat das Bildungspaket für das einzelne Kind?

Eintägige oder mehrtätige Tagesausflüge oder Klassenfahrten: Eintägige oder mehrtägige Tagesausflüge oder Klassenfahrten im Sinne der schulrechtlichen Bestimmungen werden zusätzlich finanziert. Die Kosten werden direkt an die Einrichtung (Schule oder Kita) auf ein entsprechendes Bankkonto überwiesen werden.

Ausstattung von persönlichem Schulbedarf: Damit bedürftige Kinder mit den nötigen Lernmaterialien ausgestattet sind, wird ihnen zwei Mal jährlich ein Zuschuss überwiesen – zu Beginn des Schuljahres 100,00 Euro und zum zweiten Schulhalbjahr 50,00 Euro, insgesamt also 150,00 Euro. Diese Beträge werden ab dem Jahr 2020 (erstmalig zum Schuljahr 2020/2021) analog der jährlichen Regelsatzerhöhung angepasst.

Schülerbeförderung: Insbesondere wer eine weiterführende Schule besucht, hat oft einen weiten Schulweg. Sind die Beförderungskosten erforderlich, können sie nicht aus dem Regelbedarf bestritten werden und werden sie nicht anderweitig übernommen, werden diese Ausgaben erstattet, sofern die Schule mindestens drei Kilometer von der Wohnung entfernt ist oder die Kosten nicht bereits anderweitig abgedeckt sind. (Erstattung der Aufwendungen von Schulwegkosten)

Lernförderung: Bedürftige Schülerinnen und Schüler können angemessene Lernförderung in Anspruch nehmen, wenn nur dadurch das Lernziel – in der Regel die Versetzung in die nächste Klasse – erreicht werden kann. Voraussetzung ist, dass die Schule den Bedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen.
Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte: Einen Zuschuss für das gemeinsame Mittagessen gibt es dann, wenn Kita oder Schule ein entsprechendes Angebot bereithalten.

Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben: Bedürftige Kinder sollen nicht ausgeschlossen sein, sondern mitmachen können. Deswegen kann monatlich pauschal ein Betrag i. H. v. 15,00 Euro gewährt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wo kann man den Antrag abgeben und von welcher Stelle wird dieser bearbeitet?
Der Antrag sollte persönlich und während der Öffnungszeiten bei der zuständigen Behörde (Anlaufstelle) abgegeben werden.

Amt für Familie und Soziales (Wohngeldstelle, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen) für Empfänger von Wohngeld und Kinderzuschlag oder für Anspruchsberechtigte auf Leistungen nach dem SGB XII sowie Anspruchsberechtigte nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz 
Jobcenter Weimar für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II
Sofern Sie Ihren Antrag oder fehlende Nachweise zum Antrag nicht persönlich abgeben können, übersenden Sie diesen bitte an die nachfolgende Postanschrift:

Stadtverwaltung Weimar
Amt für Familie und Soziales
Wirtschaftliche Hilfen (Bildung- und Teilhabe)
Schwanseestraße 17
99423 Weimar

oder:

Jobcenter Weimar
Eduard-Rosenthal-Str. 43
99423 Weimar

 

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Antrag vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und mit den notwendigen Unterlagen (in Kopie) zu versehen. Sollten Sie für mehrere in Ihrem Haushalt lebende Kinder Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen, beachten Sie bitte, dass für jedes Kind ein gesonderter Antrag zu stellen und mit entsprechenden Unterlagen zu versehen ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen sind dem Antragsformular beizufügen?
Grundsätzlich gilt: Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Entsprechend muss daher unbedingt nachgewiesen werden, welche der aufgeführten Leistungen das anspruchsberechtigte Kind oder der Jugendliche bezieht. Hierzu legen Sie bitte eine Kopie Ihres aktuellen Leistungsbescheides (z.B.  Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II oder Wohngeldbescheid) bei.

Weitere einzureichende Unterlagen könnten sein:

Eintägige oder mehrtätige Tagesausflüge oder Klassenfahrten

  • Elternbrief der Schule
  • gesondertes Formblatt, welches durch die Klassen- bzw. Schulleitung auszufüllen ist (das Formblatt steht Ihnen unter der Rubrik Formulare zum Download bereit)
    Hat die Klassenfahrt bereits stattgefunden, ist ein Zahlungsnachweis sowie eine Bescheinigung über die Teilnahme erforderlich

Ausstattung von persönlichem Schulbedarf

  • Schulbescheinigung für Kinder bis zum 07. Lebensjahr oder ab dem 15. Lebensjahr

Schülerbeförderung 

  • Sämtliche Originalbeförderungsnachweise (z.B.: Schülerbusticket)
  • Bescheid des Schulverwaltungsamtes über die Bewilligung oder Ablehnung der entsprechenden Kosten (Beachten Sie: Sollte eine Beantragung der Beförderungskosten beim zuständigen Schulverwaltungsamt noch ausstehen, ist dies bitte unverzüglich nachzuholen, da eine Übernahme der Kosten nur in bestimmten Fällen angezeigt ist) 
  • Schulbescheinigung für Kinder bis zum 07. Lebensjahr oder ab dem 15. Lebensjahr

Lernförderung

  • gesondertes Formblatt, welches durch die Klassen- bzw. Schulleitung auszufüllen ist (das Formblatt steht Ihnen unter der Rubrik „Formulare“ zum Download bereit)
    sind Ihnen bereits Kosten entstanden, sind diese entsprechend nachzuweisen (z.B.: Kontoauszüge, Barquittungen o.ä.)
  • angemessenes Angebot über Lernförderung auf Grundlage der ausgefüllten Bescheinigung durch die Schul- bzw. Klassenleitung
    Schulbescheinigung für Kinder bis zum 07. Lebensjahr oder ab dem 15. Lebensjahr

Gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte

  • Kosten der Mittagsverpflegung in der Schule / KITA -mit- Auflistung/Anzahl der Essen
  • Kostenrechnung des Anbieters sowie Zahlungsnachweise (Kontoauszüge, Quittungen o.ä.) der jeweiligen zurückliegenden Monate (bei rückwirkenden Anträgen) (Beachten Sie: Um den Eigenanteil von einem Euro ermitteln zu können, ist die Benennung der Essensportionen, d.h. Die Anzahl der Essen, unbedingt erforderlich
  • Schulbescheinigung für Kinder bis zum 07. Lebensjahr oder ab dem 15. Lebensjahr

Teilhabe am sozialen, kulturellen und sportlichen Leben 

  • Kostennachweise der jeweiligen Aktivitäten / Vereinsmitgliedschaften
  • Bei Vereinsmitgliedschaften ggfs. Mitgliedsverträge, Anmeldung oder Mitgliedsbescheinigung o.ä. (mit Angabe der Mitgliedsbeiträge)
    sind Ihnen bereits Kosten entstanden, sind diese entsprechend nachzuweisen (z.B.: Kontoauszüge, Barquittungen o.ä.)

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbücher II und XII sowie Bundeskindergeldgesetz

Anträge / Formulare

Wo finde ich die Formulare für die Leistungen?
Es gibt ein Formular für die Leistungen, die ab dem Antragsmonat, d.h. frühestens ab dem Ersten des Antragsmonats, für die Zukunft beantragt werden können. Auf dem Antragsformular können mehrere Leistungen aus dem Bildungspaket gleichzeitig beantragt werden. 

Dieses erhalten sie in den Behörden bzw. Anlaufstellen, in denen die Leistung bei entsprechendem Bedarf beantragt wird, in Printform vorrätig. Sprechen Sie hierzu bitte Ihren Sachbearbeiter an.