Zwiebelmarkt
Leistungsbeschreibung
Der Weimarer Zwiebelmarkt ist Thüringens größtes und ältestes Volksfest.
Am Anfang steht der Zwiebelkuchenanschnitt auf dem Markt am Freitagmittag. Die traditionelle Eröffnung des Marktes findet dann am Samstagmorgen statt. Hier sind der Oberbürgermeister, die amtierende Zwiebelmarktkönigin, Heldrunger Zwiebelbauern und andere Gäste dabei.
Eine weitere Attraktion anlässlich des Zwiebelmarktes ist der traditionelle Weimarer Stadtlauf, welcher ebenfalls jährlich vom ausrichtenden Verein HSV Weimar in Zusammenarbeit mit dem städtischen Sportamt durchgeführt wird.
Mehrere Hundert Aussteller aus der ganzen Bundesrepublik und darüber hinaus – natürlich auch wieder aus der französischen Partnerstadt Blois – nehmen jährlich am Zwiebelmarkt teil. Darunter sind gut 50 Zwiebelbauern aus Heldrungen, die den traditionellen Kern der Veranstaltung bilden - denn sie sind es, die die Rispen herstellen und verkaufen. Auf dem Rollplatz wird traditionell ein Riesenrad mit über 40 m Höhe aufgestellt. Umrahmt wird die Veranstaltung durch mehrere Bühnen mit unterschiedlicher Programmausrichtung und Straßenkünstler.
Zuständige Stelle
Für die Gestaltung und Koordination des gesamten Zwiebelmarktes ist das Amt für Wirtschaft und Märkte zuständig.
Der Weimarer Stadtlauf, der während des Zwiebelmarktes durchgeführt wird, wird durch die Sportverwaltung organisiert.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Standplatznutzung werden Entgelte gemäß privatrechtlicher Entgeltordnung für den Zwiebelmarkt erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Bewerbungsfrist für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Händler, Bühnenpartner, Außenbewirtschaftungen, Gastronomen usw.) mit Ausnahme von Straßenkünstlern endet am 31. März des jeweiligen Jahres (Eingang bei der Stadt Weimar ist entscheidend). Bewerbungen sind vollständig mit allen zulassungsrelevanten Angaben über das allgemein gültige Verfahren oder per Antragsformular fristgemäß einzureichen. Zu spät eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern erfolgt nach den Kriterien der Zwiebelmarktsatzung. Für die Standplatznutzung werden Entgelte gemäß privatrechtlicher Entgeltordnung für den Zwiebelmarkt erhoben Die Zulassungsentscheidung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. Weitere Informationen können der Zwiebelmarktsatzung entnommen werden.
Bearbeitungsdauer
Die Entscheidung über die Zulassung von Bewerbern erfolgt nach den Kriterien der Zwiebelmarktsatzung. Die Zulassungsentscheidung erfolgt grundsätzlich bis zum 30. Juni des jeweiligen Jahres. Weitere Informationen können der Zwiebelmarktsatzung entnommen werden.
Rechtsgrundlage
Zwiebelmarktsatzung
Privatrechtliche Entgeltordnung für den Zwiebelmarkt