Spätaussiedler Namenserklärungen
Leistungsbeschreibung
Vertriebene und Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die Deutsche im Sinn des Art.ikels 116 des Grundgesetzes sind, können durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten ihren Vatersnamen ablegen, die männliche Form ihres Familiennamens sowie die deutschsprachige Form des Vor- oder/und Familiennamens annehmen.
Welche Gebühren fallen an?
gebührenfrei
Rechtsgrundlage
§ 94 BVFG (Bundesvertriebenengesetz)