Bürgerservice

Personalausweis wegen Verlust neu beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können den Verlust melden

  • bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • bei jeder Polizei.

Sie können gegebenenfalls eine Sperrung der Online-Ausweisfunktion bei der ausstellenden Behörde veranlassen oder über die Sperrhotline sperren lassen.

Bei telefonischer Sperrung ist eine Identifizierung über das Sperrkennwort erforderlich (wurde mit der Transport-PIN und der PUK durch die Bundesdruckerei gesendet).

Außerdem können Sie gegebenenfalls die elektronische Signatur bei dem Anbieter, der das Signaturzertifikat erworben hat, sperren lassen.

Wichtig ist: Ohne Ihre PIN kann niemand Ihre Daten auslesen.  Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline.

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz. Bei Bedarf kann auch ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer örtlichen Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht. Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Verfahrensablauf

Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
  • Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
  • Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
  • Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
  • Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.

Es kann auch ein vorläufiger Ausweis ausgestellt werden.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

  • Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
  • Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • biometrietaugliches Passfoto: Ab 1. Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für neue hoheitliche Dokumente genutzt. Die Lichtbilder werden entweder in der Behörde erstellt oder bei Fotografinnen und Fotografen. Daher kann ein Lichtbild nicht mehr vom Bürger selbst mitgebracht werden.
  • falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
  • falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
  • sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
  • bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.

Bearbeitungsdauer

Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 3 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte wenden Sie sich an das Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt.

Ein Service des Landes Thüringen