Bürgerservice

Feuerbestattungsanlagen Inbetriebnahme anzeigen

Leistungsbeschreibung

Als Betreiber einer Anlage zur Feuerbestattung haben Sie diese der zuständigen Behörde spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme anzuzeigen. Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit befindet sich bei den Landratsämern, kreisfreien Städten oder dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN).

Zuständige Stelle

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • schriftliche Anzeige

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Betreiber hat spätestens einen Monat vor der Inbetriebnahme die Anlage bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt kein Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Ein Service des Landes Thüringen