Bürgerservice

Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Voraussetzungen

  •  Sie sind allein sorgeberechtigt,
  •  Zustimmung des anderen Elternteils,
  •  wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes,

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Ein Service des Landes Thüringen