Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen - Kennzeichnung erhalten
Leistungsbeschreibung
Die Straßenverkehrsbehörden treffen die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Thüringen