Bürgerservice

Zahnärztliche Untersuchung in Schulen

Leistungsbeschreibung

Jährliche zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder und Jugendliche in allen staatlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Die Teilnahme ist verpflichtend. Eine Anwesenheit der Eltern ist nicht notwendig, aber auf Wunsch möglich. Über das Ergebnis der Untersuchung erhalten Eltern/Sorgeberechtigte eine schriftliche Mitteilung.

Zusätzlich ist die Pinselung mit Fluoridlack bei vorliegendem Einverständnis möglich (siehe: Gruppenprophylaxe).

Neben dem Ziel, möglichst lange möglichst viele gesunde Zähne bei den Kindern und Jugendlichen zu erhalten, bilden die zahnärztlichen Untersuchungen darüber hinaus die Basis für die Durchführung der zahnärztlichen Gruppenprophylaxe sowie der Gesundheitsberichterstattung der Stadt Weimar.

Zweimal jährlich wird die Vorstellung beim eigenen Hauszahnarzt empfohlen. Zwischen dem 6. und 18. Geburtstag können Kinder und Jugendliche dort kostenlose Vorsorgeleistungen (Individualprophylaxe) in Anspruch nehmen.

  • Jährliche zahnärztliche Untersuchung in allen Schulen zur Verhütung bzw. Früherkennung von Zahn- und Mundkrankheiten
  • Gruppenprophylaxe
  • Beratung und in Ausnahmefällen Behandlung in den Praxisräumen des Gesundheitsamtes

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zahnärztlicher Kinderpass (ab Geburtsjahr 2013; nur bis zum 12. Lebensjahr) - wird mit dem gelben U-Heft ausgegeben bei Geburt
  • Einwilligungserklärung zur Pinselung mit Fluoridlack (Ausgabe über die Schule, betrifft Schüler bis 12 Jahre, in einigen Schulen bis 16 Jahre)