Bürgerservice

Sondernutzung öffentlicher Flächen (Straßen, Wege, Plätze) - gewerblicher Art

Leistungsbeschreibung

Die Sondernutzung bezeichnet im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze), die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.

Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel:

  • Außengastronomie
  • Infostände
  • Straßenfeste
  • Warenauslagen
  • Werbeständer

Verfahrensablauf

Die Beantragung sollte mindestens vier Wochen vor Beginn der Sondernutzung erfolgen. Zur Bearbeitung Ihres Antrags sind folgende Pflichtangaben erforderlich:

  • Name
  • Anschrift und
  • Unterschrift des Antragstellers

sowie Angaben über

  • Ort
  • örtliche Begrenzung (Lageplan)
  • genaue Größe
  • Dauer der Nutzung
  • Umfang und Art der Sondernutzung

Welche Gebühren fallen an?

Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig entsprechend der Sondernutzungsgebühren- und der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Sondernutzungssatzung der Stadt Weimar
  • Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Weimar
  • Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar

Rechtsgrundlagen (allgemein)

  • Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (ThürVwKostOMBLV)

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