Sondernutzung öffentlicher Flächen (Straßen, Wege, Plätze) - gewerblicher Art
Leistungsbeschreibung
Die Sondernutzung bezeichnet im Gegensatz zum normalen Gemeingebrauch solche Nutzungen auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze), die das gleiche Recht aller überschreiten und deshalb einer gesonderten Erlaubnis bedürfen.
Zu den Sondernutzungen zählen zum Beispiel:
- Außengastronomie
- Infostände
- Straßenfeste
- Warenauslagen
- Werbeständer
Verfahrensablauf
Die Beantragung sollte mindestens vier Wochen vor Beginn der Sondernutzung erfolgen. Zur Bearbeitung Ihres Antrags sind folgende Pflichtangaben erforderlich:
- Name
- Anschrift und
- Unterschrift des Antragstellers
sowie Angaben über
- Ort
- örtliche Begrenzung (Lageplan)
- genaue Größe
- Dauer der Nutzung
- Umfang und Art der Sondernutzung
Welche Gebühren fallen an?
Die Sondernutzung ist gebührenpflichtig entsprechend der Sondernutzungsgebühren- und der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
- Sondernutzungssatzung der Stadt Weimar
- Sondernutzungsgebührensatzung der Stadt Weimar
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar
Rechtsgrundlagen (allgemein)
- Thüringer Straßengesetz (ThürStrG)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (ThürVwKostOMBLV)