Bürgerservice

Öffentlicher Personennahverkehr

Leistungsbeschreibung

Der öffentliche Personennahverkehr ist nach dem Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG) "die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen". Der ÖPNV soll, als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, zur Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zum Umweltschutz beitragen. Unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und der Sozialverträglichkeit soll er eine attraktive Alternative zum motorisierten Individualverkehr darstellen und dessen weiteren Anstieg verhindern.

Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr ist das Land, für den Straßenpersonennahverkehr die Landkreise und kreisfreien Städte. Diese haben den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit zu planen, zu organisieren und zu finanzieren.

In dieser Verantwortung haben die Aufgabenträger Nahverkehrspläne für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren aufzustellen zu beschließen und bedarfsgemäß fortzuschreiben. Darin werden die Ziele der Entwicklung des ÖPNV dargestellt und nach Abschätzung des Bedarfes Aussagen zur Organisation, zur Angebotsgestaltung und zur Entwicklung der Infrastruktur getroffen. Bestandteil des Nahverkehrsplanes sind auch ein Finanzierungs- und ein Investitionsplan.

Die Stadt Weimar hat zur Durchführung des ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet die Stadtwirtschaft Weimar GmbH betraut, die auf der Grundlage des Nahverkehrsplanes, den Stadtbusverkehr mit gegenwärtig 8 Hauptlinien betreibt.

Die Stadt Weimar und ihr Verkehrsunternehmen beteiligen sich an dem seit 2006 bestehenden Verbundtarif Mittelthüringen (VMT). Mit der Erweiterung 2020 kann man jetzt die Vorteile des einheitlichen Tarifes zwischen Gotha und Gera über 15 Verkehrsunternehmen, einschließlich der Eisenbahn, wahrnehmen.

Die Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr haben einmal jährlich einen Gesamtbericht über die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und gewährten Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 (1) VO (EG) 1370/2007 zu erstellen. Dieser Bericht ermöglicht eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes.

Veröffentlichungen zum ÖPNV der Stadt Weimar
Veröffentlichung gemäß Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 der kreisfreien Stadt Weimar als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)

Rechtsgrundlage

  • Thüringer Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr (ThürÖPNVG)
  • Verordnung (EG) Nr. 1370 / 2007 des europäischen Parlaments und des Rates