Bürgerservice

Gewerbeabfall

Leistungsbeschreibung

Gewerbliche Siedlungsabfälle sind gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind (hausmüllähnliche Gewerbeabfälle).

Für die Entsorgung gewerblicher Siedlungsabfälle gilt ab 01.08.17 die novellierte Gewerbeabfallverordnung. Darin werden Abfallerzeuger nun noch stärker zur Getrennthaltung und zum Recycling verpflichtet. Unvermeidliche Abfallgemische müssen vorbehandelt und aufbereitet werden. Getrennt zu erfassen sind neben Papier, Pappen, Kartonagen, Kunststoffen, Glas und Metallen auch Holz, Textilien und sämtliche Bioabfälle. Dies ist entsprechend zu dokumentieren. Vom Entsorger muss eine schriftliche Bestätigung vorliegen, dass die Anforderungen an die Abfallvorbehandlung erfüllt werden.

Auch für Bau- und Abbruchabfälle legt die Verordnung erweiterte Getrenntsammlungs- und Dokumentationspflichten fest.

Zur Entsorgung des nicht verwertbaren Restmülls muss jeder Gewerbebetrieb weiterhin an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Dazu ist eine Restmülltonne in angemessener Größe zu nutzen (Pflichtrestmülltonne). Die Bestellung erfolgt durch den Grundstückseigentümer beim Kommunalservice Weimar.

Gefährliche Abfälle sind ebenfalls jeweils getrennt zu halten und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zuzuführen.

Zur getrennten Erfassung der Abfälle und zur Minimierung von Fehlwürfen sind die folgenden organisatorischen Maßnahmen empfehlenswert:

  • Aufstellen von getrennten Abfallsammelbehältern mit deutlicher Beschriftung
  • Verwendung eines Farbleitsystems für verschiedene Abfallarten
  • Regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
  • Durchführung von Kontrollen
  • Benennen von Verantwortlichen.

Zuständige Stelle