Bürgerservice

Fischereipachtvertrag genehmigen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Inhaber eines Fischereirechtes sind und dieses nicht selbst ausüben können oder wollen, besteht die Möglichkeit, dass Sie die Ausübung des Fischereirechts einem anderen, der zur Fischereiausübung berechtigt ist, in vollem Umfang durch den Abschluss eines Fischereipachtvertrages übertragen.

Den Abschluss oder die Änderung eines Fischereipachtvertrages müssen  Sie als Verpächter, also Inhaber des Fischereirechts, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss der zuständigen unteren Fischereibehörde anzeigen und den Vertrag oder den geänderten Vertrag zur Genehmigung vorlegen.

Verfahrensablauf

Anzeige des Fischerpachtvertrages oder der Änderung binnen 14 Tage nach dessen Abschluss inklusive der notwendigen Unterlagen

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monaten nach Vorlage des Fischereipachtvertrages eine Beanstandung erfolgt.

Die Genehmigung kann mit weiteren Bedingungen oder Auflagen versehen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Fischereibehörde des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Voraussetzungen

  • Schriftform Fischereipachtvertrag
  • Mindestpacht- und Verlängerungsdauer 12 Jahre
  • gültiger Fischereischein des Pächters (außer Vierteljahresfischereischein)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fischereipachtvertrag
  • gültiger Fischereischein des Pächters, für den Fall, dass eine natürliche Person Pächter ist

Welche Gebühren fallen an?

30,00 € je Vertrag

Erweiterte Rahmenbedingungen erfolgen über die Landratsämter.

Welche Fristen muss ich beachten?

14 Tage Frist zur Anzeige nach erfolgtem Pachtvertragsabschluss oder nach vereinbarter Änderung.

Bearbeitungsdauer

Beanstandungsfrist: zwei Monate

Rechtsbehelf

Widerspruch gegen den Bescheid der unteren Fischereibehörde.

Widerspruchsfristen

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