Bürgerservice

Europäischen Feuerwaffenpass beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie zum Besitz von Waffen oder Munition der Kategorie A 1.2 bis C berechtigt sind und diese in Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in Vertragsstaaten des Schengener Übereinkommens mitnehmen wollen, benötigen Sie einen Europäischen Feuerwaffenpass.

„Mitnehmen“ bedeutet, dass Sie die Waffe oder Munition vorübergehend auf einer Reise ohne Aufgabe des Besitzes zur Verwendung über die Grenze bei sich haben.

Im Europäischen Feuerwaffenpass können Sie mehrere Waffen (bis zu zehn) eintragen lassen. Ob Sie über den Europäischen Feuerwaffenpass hinaus weitere Unterlagen oder Erlaubnisse benötigen, richtet sich nach den waffenrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Landes, in das Sie die Waffen oder Munition mitnehmen wollen.

Sie benötigen demnach für Ihre Reise neben dem Europäischen Feuerwaffenpass

  • Ihre deutschen Waffenbesitzkarten, in welche Ihre Waffen eingetragen sind
  • ein Nachweis über den Grund Ihrer Reise
  • Personalausweis oder Reisepass
  • nach den Bestimmungen des besuchten Landes benötigte Unterlagen.

Verfahrensablauf

Den Europäischen Feuerwaffenpass erhalten Sie folgendermaßen:

  • es werden von Ihnen folgende Angaben benötigt:
    • zu Ihrer Person: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Wohnort, Anschrift, bei Firmen auch Telefon oder Telefaxnummer, Nummer, Ausstellungsdatum und ausstellende Behörde des Passes oder des Personalausweises
    • zu Schusswaffen: Anzahl und Art, Kategorie oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Modellbezeichnung, Kaliber, Herstellungsnummer, gegebenenfalls CIP-Beschusszeichen
    • zu sonstigen Waffen: Anzahl und Art der Waffen
    • zur Munition: Anzahl und Art, Kategorie nach Richtlinie 93/15/EWG, Firma oder eingetragenes Markenzeichen des Herstellers, Kaliber und gegebenenfalls CIPMunitionsprüfzeichen
    • der Europäische Feuerwaffenpass wird Ihnen ausgehändigt oder zugesandt

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für den Ort Ihres Wohnsitzes zuständige Waffenbehörde.

Zuständige Stelle

Landratsamt oder kreisfreie Stadt

Voraussetzungen

Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Besitz der Waffen haben (z.B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte), die in den Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen werden sollen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Waffenbesitzkarte (WBK) oder Jagdschein
  • aktuelles Lichtbild (nicht älter als 1 Jahr, mindestens 45 x 35 Millimeter groß, mit hellem Hintergrund)

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses ist gebührenpflichtig. Die Gebührenhöhe teilt Ihnen die zuständige Waffenbehörde mit.

Anträge / Formulare

Ein Service des Landes Thüringen