Bürgerservice

Sondernutzung von Straßen - Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Gehwegüberfahrt dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Zustimmung für die Herstellung einer Gehwegüberfahrt.

Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt.

In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer Fachfirma in Auftrag geben.

Spezielle Hinweise: Sondernutzung von Straßen - Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen ( Weimar )

Mehr Informationen erhalten Sie unter der Leistung:: Sondernutzung von Straßen- Grundstückszufahrten/-zugänge, Veränderungen des Gehweges

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag auf Herstellung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise Grundstückseigentümerin.

Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

Es gibt durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges.

Welche Gebühren fallen an?

Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Kosten für die Herstellung der Gehwegüberfahrt.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Herstellung der Gehwegüberfahrt.

Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate

Rechtsbehelf

Widerspruch

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Ein Service des Landes Thüringen