Bürgerservice

Sondernutzung von Straßen - Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen

Leistungsbeschreibung

Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen.

Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt.

Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden.

Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen.

Grundstückszufahrten erfordern einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg. Darum müssen diese Maßnahmen von der zuständigen Stelle genehmigt werden.

Dabei ist es egal, ob es sich um die Herstellung oder die Veränderung einer Gewegüberfahrt handelt.

In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.

Spezielle Hinweise: Sondernutzung von Straßen - Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen ( Weimar )

Mehr Informationen erhalten Sie unter der Leistung:: Sondernutzung von Straßen- Grundstückszufahrten/-zugänge, Veränderungen des Gehweges

Verfahrensablauf

Sobald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Gehwegüberfahrt sprechen.

Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

An wen muss ich mich wenden?

Den Antrag auf Änderung einer Gewegüberfahrt stellen Sie im zuständigen Amt Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Voraussetzungen

Sie selbst sind Eigentümer beziehungsweise Eigentümerin des Grundstücks.

Sie verfügen alternativ über eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beziehungsweise der Grundstückseigentümerin.

Sofern Sie die Herstellung selbst übernehmen dürfen, muss das beauftragte Unternehmen ein zugelassenes Unternehmen sein.

Eine höhenmäßige und optische Durchgängigkeit des Gehweges bleibt erhalten.

Es darf durch die Maßnahme keine Unterbrechungen des Gehweges geben.

Welche Gebühren fallen an?

Außer der Verwaltungsgebühr entstehen Herstellungskosten für die Änderung der Gehwegüberfahrt.

Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt.

Es können zum Beispiel auch Kosten für Baumersatzpflanzungen oder Lichtmastumsetzungen entstehen. 

Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.

Die Antragsbearbeitung erfolgt umgehend.

Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

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