Bürgerservice

Waffenschein - Ausstellung

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit, also außerhalb Ihrer Wohnung oder Geschäftsräume, Ihres befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte, führen wollen, benötigen Sie einen Waffenschein. Dies gilt auch für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ("kleiner" Waffenschein).

Voraussetzungen für die Erlangung eines Waffenscheins:

  • Volljährigkeit (18 Jahre),
  • Zuverlässigkeit,
  • persönliche Eignung,
  • Nachweis eines Bedürfnisses*,
  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung*,
  • Nachweis über waffentechnische und waffenrechtliche Sachkunde*.

(* für "kleinen Waffenschein“ nicht erforderlich)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/ Reisepass
  • Versicherungsnachweis

Soweit der Waffenschein für eine Tätigkeit im Rahmen des Bewachungsgewerbes erteilt werden soll, sind entsprechende Bewachungsaufträge als Bedürfnisnachweis sowie eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.

Was sollte ich noch wissen?

Der Waffenschein wird von der Waffenbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt ausgestellt. Dort können Sie sich auch über weitere vorzulegende Unterlagen informieren.

Ein Service des Landes Thüringen