Bürgerservice

Zinsbeihilfe

Leistungsbeschreibung

Im Falle einer Stundung im Rahmen der Erhebung von Straßenausbau- und Erschließungsbeiträgen wird in nachgewiesenen Härtefällen Zinsbeihilfe für die Dauer von 5 Jahren durch das Land Thüringen für dessen Bewohner gewährt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensnachweise
  • Nachweis der finanziellen Belastungen

Rechtsgrundlage

Richtlinie über die Gewährung von Zinsbeihilfen zur Finanzierung von Beiträgen nach § 7 des ThürKAG und von Erschließungsbeiträgen nach dem BauGB.