Bürgerservice

Widmungs- und Erschließungsauskünfte

Leistungsbeschreibung

Auskünfte zum Widmungs- und Erschließungsstand einer Straße/ eines Weges können beim Tiefbauamt schriftlich erfragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser schriftlicher Antrag
  • möglichst genaue Ortsangaben (Straße und ggf. Hausnummer)
  • Lageplan mit gekennzeichneten Bereich

Welche Gebühren fallen an?

Widmungs- und Erschließungsauskünfte sind gebührenpflichtig entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar.

Rechtsgrundlage