Widmungs- und Erschließungsauskünfte
Leistungsbeschreibung
Auskünfte zum Widmungs- und Erschließungsstand einer Straße/ eines Weges können beim Tiefbauamt schriftlich erfragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser schriftlicher Antrag
- möglichst genaue Ortsangaben (Straße und ggf. Hausnummer)
- Lageplan mit gekennzeichneten Bereich
Welche Gebühren fallen an?
Widmungs- und Erschließungsauskünfte sind gebührenpflichtig entsprechend der Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar.
Rechtsgrundlage
- Verwaltungskostensatzung der Stadt Weimar
- Thüringer Verwaltungskostenordnung (ThürVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz nebst Gebührenverzeichnis (ThürVwKostG)