Bürgerservice

Wasserkraft

Leistungsbeschreibung

Unter Wasserkraft versteht man das Gewinnen von Energie aus dem Medium Wasser. Turbinen oder Wasserräder werden dabei durch das Wasser angetrieben und erzeugen Elektroenergie, die zum Beispiel zum Antrieb von Mahlwerken genutzt oder in die öffentliche Energieversorgung eingespeist wird. Für die Errichtung einer Wasserkraftanlage ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

Zuständige Stelle

Für die Ilm ist hierbei die obere Wasserbehörde im

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), Referat 52, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar

Tel.: 0361 573942-000
Fax: 0361 573942-222/333

zuständig.

Für Anlagen in/an Gewässern 2. Ordnung (alle anderen Gewässer im Stadtgebiet) ist die untere Wasserbehörde der Stadtverwaltung Weimar zuständig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die einzureichenden Unterlagen sind im Einzelfall mit der entsprechenden Behörde abzustimmen.

Welche Gebühren fallen an?

Die wasserrechtliche Erlaubnis ist kostenpflichtig und richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens.