Bürgerservice

Wahlwerbung / Großflächen-Plakate auf öffentlichen Grünflächen

Leistungsbeschreibung

Entsprechend der Grünanlagensatzung ist Werbung auf öffentlichen Grünflächen der Stadt Weimar grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt allerdings vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Parteienfreiheit für die Werbung vor politischen Wahlen, um den Parteien, Wählergruppen und Kandidaten angemessene und wirksame Selbstdarstellung zu ermöglichen.

Die Stadt Weimar stellt insgesamt 66 Standplätze für Großflächen-Plakate (Format: DIN 18/1 quer - Breite ca. 3,6 m x Höhe ca. 2,5 m) auf den 21 nachfolgend genannten öffentlichen Grünflächen zur Verfügung. Über die nachfolgenden Verknüpfungen können die einzelnen Standorte jeweils auf OpenStreetMap angezeigt werden. Des Weiteren ist eine Übersichtskarte im Format DIN A3 als pdf-Datei erhältlich.

Nr. 01: F.riedrich-Ebert-Str./Am Kirschberg (Nordseite) - bis 3 Plakate

Nr. 02: Friedrich-Ebert-Str./Friedensstr. (Südseite) - bis 2 Plakate

Nr. 03: Erfurter Str./Milchhofstr. - bis 3 Plakate

Nr. 04: Fuldaer Str./Schwanseestr. - bis 5 Plakate

Nr. 05: Moskauer Str./Budapester Str. (Ostseite) - bis 3 Plakate

Nr. 06: Moskauer Str./Budapester Str. (Westseite) - bis 2 Plakate

Nr. 07: Moskauer Str./Warschauer Str. - bis 2 Plakate

Nr. 08: Marcel-Paul-Str./Bonhoefferstr. - bis 5 Plakate

Nr. 09: Marcel-Paul-Str./Allstedter Str. - bis 2 Plakate

Nr. 10: Ettersburger Str./Nordstr. - bis 4 Plakate (bisher: Nordstr. - Höhe Nr. 14 [Autohaus])

Nr. 11: Buttelstedter Str./Nordstr. - bis 2 Plakate

Nr. 12: Buttelstedter Str. (Höhe alte Wendestelle) - bis 2 Plakate

Nr. 13: Industriestr. (Höhe Nr. 25) - bis 2 Plakate (bisher: Buttelstedter Str. [Höhe Tankstelle])

Nr. 14: Buttelstedter Str./Liselotte-Herrmann-Str. (Festwiese) - bis 4 Plakate

Nr. 15: Jenaer Str./Über dem Kegeltor - bis 2 Plakate (bisher: Jenaer Str./Leibnizallee)

Nr. 16: Bodelschwinghstr. (Busschleife) - bis 5 Plakate

Nr. 17: Taubacher Str./Plan - bis 2 Plakate

Nr. 18: Steinbrückenweg - bis 4 Plakate

Nr. 19: Rudolstäder Str./Alte Chaussee - bis 5 Plakate (bisher: Belvederer Allee/Steinbrückenweg)

Nr. 20: Legefelder Hauptstr./Holzdorfer Allee - bis 5 Plakate

Nr. 21: Daasdorfer Str./Zum Sportplatz - bis 2 Plakate

Für die Aufstellung der Plakate auf den öffentlichen Grünflächen ist eine Erlaubnis der Stadt Weimar erforderlich. Die zu einer Wahl zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten, die an der Aufstellung von Großflächen-Plakaten auf den o. g. Flächen interessiert sind, reichen dazu einen entsprechenden Antrag beim Grünflächen- und Friedhofsamt ein. In dem Antrag sind die gewünschten Standorte aus der oben aufgeführten Liste zu benennen. Für Grünflächen, bei denen die Anzahl der Anträge die Anzahl der tatsächlich verfügbaren Standplätze überschreitet, erfolgt eine Vergabe der Standplätze unter Berücksichtigung der abgestuften Chancengleichheit gemäß § 5 Parteiengesetz.

Für das Genehmigungsverfahren gelten die folgenden Fristen bzw. Termine:

  • Frist für die Einreichung von Anträgen: in der Regel der letzte Freitag, der mindestens 10 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin liegt - um 9.00 Uhr
  • Vergabe der Standplätze: in der Regel der letzte Freitag, der mindestens 10 Wochen vor dem Wahltermin liegt - um 11.00 Uhr
  • Information über das Ergebnis der Vergabe erfolgt unmittelbar im Anschluss
  • Versand der Erlaubnis: Anfang der nachfolgenden Kalenderwoche

Für die Bundestagswahl am 28.09.2025 können Anträge bis zum Freitag, den 18.07.2025 um 9.00 Uhr eingereicht werden. Die Vergabe der Standplätze sowie die Information an die Antragsteller erfolgen ebenfalls an diesem Tag.

Die Plakate dürften frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach dem Wahltermin wieder entfernt werden, weitere Nebenbestimmungen enthält die jeweilige Erlaubnis. Mit der Erlaubnis wird für jeden Standort ein Lageplan übergeben, der genaue Angaben zur Positionierung der Plakate enthält.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzureichen sind Anträge, die folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung und Termin der politischen Wahl
  • Name der Partei oder Wählergruppe bzw. des Kandidaten
  • beantragte(r) Standorte(r) - siehe o. g. Liste
  • Name, Vorname und Anschrift der den Antrag stellenden juristischen Person oder Firma (gegebenenfalls mit Vollmacht)
  • Kontaktdaten (einschließlich Telefonnummer) der Firma bzw. Person, die mit der Aufstellung und Unterhaltung der Plakate beauftragt wird, damit im Falle von Problemen kurzfristig reagiert werden kann

Nur vollständige sowie rechtsverbindlich unterzeichnete Anträge können bearbeitet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufstellung der Großflächen-Plakate ist von Nutzungsgebühren gemäß Grünanlagengebührensatzung befreit, allerdings werden für die Bearbeitung des Antrags Verwaltungsgebühren gemäß Verwaltungskostensatzung erhoben.

Rechtsgrundlage