Bürgerservice

Wahlwerbung auf öffentlichen Grünflächen

Leistungsbeschreibung

Entsprechend der Grünanlagensatzung ist Werbung auf öffentlichen Grünflächen der Stadt Weimar grundsätzlich nicht gestattet. Eine Ausnahme gilt allerdings vor dem Hintergrund der grundgesetzlich garantierten Parteienfreiheit für die Werbung vor politischen Wahlen, um den Parteien, Wählergruppen und Kandidaten angemessene und wirksame Selbstdarstellung zu ermöglichen.

Die Stadt Weimar stellt insgesamt 60 Standplätze für Großflächen-Plakate (Format: DIN 18/1 quer - Breite ca. 3,6 m x Höhe ca. 2,5 m) auf den nachfolgend genannten öffentlichen Grünflächen zur Verfügung. Über die nachfolgenden Verknüpfungen können die einzelnen Standorte jeweils auf OpenStreetMap angezeigt werden. Des Weiteren ist eine Übersichtskarte im Format DIN A3 als pdf-Datei erhältlich.

Nr. 01: F.-Ebert-Str./Am Kirschberg (Nordseite)

Nr. 02: F.-Ebert-Str./Friedensstr. (Südseite)

Nr. 03: Erfurter Str./Milchhofstr.

Nr. 04: Fuldaer Str./Schwanseestr.

Nr. 05: Moskauer Str./Budapester Str. (Ostseite)

Nr. 06: Moskauer Str./Budapester Str. (Westseite)

Nr. 07: Moskauer Str./Warschauer Str.

Nr. 08: Marcel-Paul-Str./Bonhoefferstr.

Nr. 09: Marcel-Paul-Str./Allstedter Str.

Nr. 10: Nordstraße - Höhe Nr. 14 (Autohaus)

Nr. 11: Buttelstedter Str./Nordstr.

Nr. 12: Buttelstedter Str. (Höhe alte Wendestelle)

Nr. 13: Buttelstedter Str. (Höhe Tankstelle)

Nr. 14: Buttelstedter Str./Liselotte-Herrmann-Str. (Festwiese)

Nr. 15: Jenaer Str./Leibnizallee

Nr. 16: Bodelschwinghstr. (Busschleife)

Nr. 17: Taubacher Str./Plan

Nr. 18: Steinbrückenweg

Nr. 19: Belvederer Allee/Steinbrückenweg

Nr. 20: Legefelder Hauptstr./Holzdorfer Allee

Nr. 21: Daasdorfer Str./Zum Sportplatz

Für die Aufstellung der Plakate auf den öffentlichen Grünflächen ist eine Erlaubnis der Stadt Weimar erforderlich. Die zu einer Wahl zugelassenen politischen Parteien, Wählergruppen und Kandidaten, die an der Aufstellung von Großflächen-Plakaten auf den o. g. Flächen interessiert sind, reichen dazu einen entsprechenden Antrag beim Grünflächen- und Friedhofsamt ein. In dem Antrag sind die gewünschten Standorte aus der oben aufgeführten Liste zu benennen. Für Grünflächen, bei denen die Anzahl der Anträge die Anzahl der tatsächlich verfügbaren Standplätze überschreitet, erfolgt eine Vergabe der Standplätze unter Berücksichtigung der abgestuften Chancengleichheit gemäß § 5 Parteiengesetz.

Für das Genehmigungsverfahren gelten die folgenden Fristen bzw. Termine:

  • Frist für die Einreichung von Anträgen: in der Regel der letzte Freitag, der mindestens 10 Wochen vor dem jeweiligen Wahltermin liegt - um 9.00 Uhr
  • Vergabe der Standplätze: in der Regel der letzte Freitag, der mindestens 10 Wochen vor dem Wahltermin liegt - um 11.00 Uhr
  • Information über das Ergebnis der Vergabe erfolgt unmittelbar im Anschluss
  • Versand der Erlaubnis: Anfang der nachfolgenden Kalenderwoche

Für die Kommunalwahl am 26.05.2024 können bis zum Freitag, den 15.03.2024 um 9.00 Uhr Anträge eingereicht werden. Die Vergabe der Standplätze sowie die Information an die Antragsteller erfolgen ebenfalls an diesem Tag.

Für die Europawahl am 09.06.2024 können bis zum Dienstag, den 02.04.2024 um 9.00 Uhr Anträge eingereicht werden. Die geringfügige Abweichung ist wegen der Osterfeiertage erforderlich (Karfreitag und Ostermontag). Die Vergabe der Standplätze sowie die Information an die Antragsteller erfolgen ebenfalls am 02.04.2024.

Für die Landtagswahl am 01.09.2024 können bis zum Freitag, den 21.06.2024 um 9.00 Uhr Anträge eingereicht werden. Die Vergabe der Standplätze sowie die Information an die Antragsteller erfolgen ebenfalls an diesem Tag.

Die Plakate dürften frühestens 6 Wochen vor dem Wahltermin aufgestellt werden und müssen spätestens 1 Woche nach dem Wahltermin wieder entfernt werden, weitere Nebenbestimmungen enthält die jeweilige Erlaubnis. Mit der Erlaubnis wird für jeden Standort ein Lageplan übergeben, der genaue Angaben zur Positionierung der Plakate enthält.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Einzureichen sind Anträge, die folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung und Termin der politischen Wahl
  • Name der Partei oder Wählergruppe bzw. des Kandidaten
  • beantragte(r) Standorte(r) - siehe o. g. Liste
  • Name, Vorname und Anschrift der den Antrag stellenden juristischen Person oder Firma (gegebenenfalls mit Vollmacht)
  • Kontaktdaten (einschließlich Telefonnummer) der Firma bzw. Person, die mit der Aufstellung und Unterhaltung der Plakate beauftragt wird, damit im Falle von Problemen kurzfristig reagiert werden kann

Nur vollständige sowie rechtsverbindlich unterzeichnete Anträge können bearbeitet werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Aufstellung der Großflächen-Plakate ist von Nutzungsgebühren gemäß Grünanlagengebührensatzung befreit, allerdings werden für die Bearbeitung des Antrags Verwaltungsgebühren gemäß Verwaltungskostensatzung erhoben.

Rechtsgrundlage