Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung
Leistungsbeschreibung
Die Mitarbeiter:innen der Betreuungsbehörde informieren zur Vorsorgevollmacht. In der Betreuungsbehörde wird die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vorsorgevollmacht und auf der Betreuungsverfügung beglaubigt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vorsorgevollmacht (in der Betreuungsbehörde erhältlich)
Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums der Justiz
Welche Gebühren fallen an?
10 Euro
Rechtsgrundlage
Betreuungsrecht