Bürgerservice

Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung

Leistungsbeschreibung

Die Mitarbeiter:innen der Betreuungsbehörde informieren zur Vorsorgevollmacht. In der Betreuungs­behörde wird die Unterschrift des Vollmachtgebers auf der Vorsorgevollmacht und auf der Betreuungsverfügung beglaubigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorsorgevollmacht (in der Betreuungsbehörde erhältlich)

Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums der Justiz 

Welche Gebühren fallen an?

10 Euro

Rechtsgrundlage

Betreuungsrecht