Bürgerservice

Urnengemeinschaft ohne Namen

Leistungsbeschreibung

Bei der Urnengemeinschaft ohne Namen handelt es sich um eine Beisetzungsform, die ohne Angehörige durchgeführt wird. Eine Namensnennung an der Urnengrabstätte ist nicht möglich.

Die Urnengemeinschaftsgrabstätte wird durch die Friedhofsverwaltung gestaltet und gepflegt. Eine Bepflanzung durch Angehörige oder beauftragte Dritte ist nicht gestattet. Allerdings dürfen am Rand des Urnengrabfeldes Gebinde und Sträuße (keine Schalen) abgelegt und Kerzen aufgestellt werden. Die Kennzeichnung durch individuelle Grabmale ist untersagt.

Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre, der „Rückkauf" oder eine Ausbettung aus der Urnengemeinschaft sind nicht möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Friedhofsgebührensatzung.

Rechtsgrundlage