Bürgerservice

Unfallanzeige Schüler, Studierende, Bedienstete

Leistungsbeschreibung

Unfallereignisse von Schülern bzw. von Bediensteten der Stadt Weimar, im Verlauf ihrer Dienstzeit bzw. während der Betreuungs-/Schulzeit müssen der Abteilung für Rechtsangelegenheiten gemeldet werden. Die Rechtsabteilung bringt den Unfall zur Anzeige beim gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Neben den persönlichen Angaben müssen Angaben über das Unfallereignis, den zuerst behandelnden Arzt oder das Krankenhaus und über die Art der Verletzung erfolgen.

Der gesetzliche Unfallversicherungsträger übernimmt nach Prüfung der Sach- und Rechtslage die Folgekosten des Unfalls.

Der Verunfallte ist verpflichtet, einen so genannten Durchgangsarzt (D-Arzt) aufzusuchen:

  • Dr. Koch     - Ärztehaus, Carl-August-Allee 14, Weimar
  • Dr. Menzel  - Goetheplatz 8 a, Weimar
  • Sophien- und Hufeland-Klinikum Weimar, Unfallchirurgische Ambulanz

Die Stadt Weimar ist Mitglied der Unfallkasse Thüringen, der Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen sowie der Gartenbau-Berufsgenossenschaft.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Unfallanzeigen für Schüler, Studierende
  • Unfallanzeige für Beschäftigte

(Die Unfallanzeigen liegen in den entsprechenden Einrichtungen bzw. beim Arbeitgeber vor.)

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch (SGB) VII