Bürgerservice

Umschulung/Schulwechsel

Leistungsbeschreibung

Für jede Grundschule und jedes regionale Förderzentrum gibt es vom Schulträger festgelegte Schulbezirke. Für die Weimarer Regelschulen gilt ab dem Schuljahr 2021/22 das gesamte Stadtgebiet als Schulbezirk, so dass eine Anmeldung grundsätzlich an jeder Schule dieser Schulform erfolgen kann.

Wünschen Eltern für ihr Kind aus wichtigem Grund den Besuch einer anderen als der zuständigen Schule, ist schriftlich ein Antrag zu stellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Gymnasien. Für Berufsschulen bestehen festgelegte Einzugsbereiche. Die örtlich zuständige Berufsschule ist in der Regel die, in deren Einzugsbereich der Ausbildungsort, bei Jugendlichen ohne Ausbildungsverhältnis, in deren Einzugsgebiet der Wohnort liegt.

Rechtsgrundlage

  • Genehmigte Schulbezirke der Stadt Weimar
  • Straßenverzeichnis-, wird veröffentlicht im Rathauskurier
  • aktuelles Thüringer Schulgesetz (30. April 2003) in der Gültigkeit ab 01. August 2021