Überwachungsprogramm für Anlagen nach Störfall-Verordnung
Leistungsbeschreibung
Am 04. Juli 2012 wurde die Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, die sogenannte Seveso-III-Richtlinie, durch das Europäische Parlament und den Europäischen Rat beschlossen. Mit Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetztes (BImSchG) und der Störfallverordnung (12. BImSchV) wurde diese in nationales Recht umgesetzt.
Nach §§ 16 und 17 der 12. BImSchV haben die zuständigen Behörden ein Überwachungssystem einzurichten, welches die wirksame Umsetzung und Durchsetzung der Anforderungen der Seveso-III-Richtlinie gewährleistet. Es soll sicherstellen, dass alle Betriebe auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene durch einen Überwachungsplan abgedeckt sind, der regelmäßig geprüft und ggf. aktualisiert wird. In Entsprechung dessen hat das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) als oberste Fachaufsichtsbehörde einen Überwachungsplan für Thüringen aufgestellt. Dieser wird auf der Internetseite des TMUEN veröffentlicht.
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind aufgefordert auf Grundlage des Plans Überwachungsprogramme, für die in ihrer Zuständigkeit und räumlichen Geltungsbereich befindlichen Betriebsbereiche aufzustellen. Für die Stadt Weimar kann dieses unter dem unten aufgeführten Link in pdf-Format eingesehen werden.
Überwachungsprogram gemäß 12. BImSchV