Bürgerservice

Tuberkulose, Test und Beratung

Leistungsbeschreibung

Tuberkulose stellt eine meldepflichtige Infektionskrankheit dar.

Erkrankt eine Person an Tuberkulose, wird dies dem Gesundheitsamt mitgeteilt. Menschen, die in Kontakt mit dieser Person waren, müssen dann ggf. auf eine mögliche Ansteckung untersucht werden. Das Gesundheitsamt steht für Beratungen, Tests und Umgebungsuntersuchungen zur Verfügung.

Folgende Leistungen werden durch das Gesundheitsamt erbracht:

  • Beratung
  • Umgebungsuntersuchung (evt. Tuberkulintest, Interferontest, Anordnung Röntgenuntersuchung)
  • Zusammenarbeit mit Pneumologen
  • Nachuntersuchungen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.